Betriebskostenabrechnung für Vermieter in Hannover und der Region
Wir erstellen Ihre Betriebskosten- bzw. Nebenkostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung und § 556 BGB. Aus Seelze für Vermieter in Hannover, Langenhagen, Garbsen, Laatzen und der gesamten Region.
65 € je Einheit* bei ordentlicher, digitaler Einreichung der Unterlagen. Aufpreis für Papierunterlagen/ungeordnete Unterlagen.
Abrechnungsservice für Vermieter in der Region Hannover
Kasalowsky Immobilien sitzt in Seelze, direkt vor den Toren Hannovers. Wir übernehmen die jährliche Betriebskostenabrechnung für private Vermieter und Hausverwaltungen: von der Erfassung der Kostenbelege über die Verteilung auf die Mieter bis zur fertigen Abrechnung, die Sie an Ihre Mieter weitergeben. Das Ganze läuft digital, Sie müssen dafür weder Ordner transportieren noch Termine vereinbaren.
Typische Kostenpositionen in Hannover
Welche Kosten Sie umlegen dürfen, regelt § 2 der Betriebskostenverordnung. Bei Mietobjekten in Hannover und Umgebung kommen in der Praxis vor allem diese Positionen vor: Grundsteuer, Wasserversorgung und Entwässerung, Müllabfuhr (Abfallgebühren), Straßenreinigung, Gebäudeversicherungen, Hausmeister, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Hausreinigung, Schornsteinfeger sowie bei Gebäuden mit Aufzug die Aufzugskosten. Ob eine Position umlagefähig ist, hängt außerdem davon ab, ob sie im Mietvertrag vereinbart wurde. Wir prüfen das für Sie.
So läuft die Abrechnung ab
Sie laden Mietvertrag, Kostenbelege, Vorauszahlungen und Wohnflächen digital hoch. Wir verteilen die Kosten nach dem vereinbarten Schlüssel, zum Beispiel nach Wohnfläche, Personen oder Verbrauch, und berücksichtigen dabei Ein- und Auszüge im Abrechnungszeitraum. Als Ergebnis erhalten Sie für jede Einheit eine Abrechnung als PDF.
Fristen im Überblick
12 MonateZeit für den Vermieter, die Abrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Für 2025 endet die Frist am 31.12.2026.
12 MonateZeit für den Mieter, nach Erhalt der Abrechnung Einwendungen zu erheben.
Bei Wohnraum muss die Abrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2025 ist das der 31.12.2026. Danach können Sie Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen.
06
Rechnen Sie auch die Heizkosten ab?
Ja, die Heizkostenabrechnung wird getrennt beauftragt und mit ebenfalls 65 € je Einheit berechnet. Voraussetzung sind vorhandene Wärmemengenzähler bzw. dokumentierte Verbrauchsdaten.
07
Ich vermiete eine Eigentumswohnung in Hannover. Ist das möglich?
Ja. Aus der Hausgeld- bzw. WEG-Abrechnung Ihrer Verwaltung erstellen wir die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter. Die nicht umlagefähigen Anteile wie Verwaltung und Rücklage trennen wir dabei heraus.
01
Erstellen Sie auch Nebenkostenabrechnungen für Vermieter in Hannover?
Ja. Nebenkosten und Betriebskosten meinen dasselbe. Wir erstellen die Abrechnung für Vermieter in Hannover und der Region Hannover, für Wohnungen und Häuser, und bearbeiten Aufträge auch aus ganz Deutschland.
02
Muss ich für die Abrechnung persönlich vorbeikommen?
Nein. Sie reichen Ihre Unterlagen digital ein und erhalten die fertige Abrechnung als PDF. Für Rückfragen sind wir telefonisch und per E-Mail erreichbar.
03
Was kostet die Betriebskostenabrechnung?
65 € je Einheit bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
04
Welche Kosten darf ich auf den Mieter umlegen?
Umlagefähig sind die Kosten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV, § 2) aufgezählt sind, und zwar nur dann, wenn sie im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart wurden. Verwaltungs- und Instandhaltungskosten gehören nicht dazu.
05
Welche Frist gilt für die Abrechnung?
Bei Wohnraum muss die Abrechnung dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Für den Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12.2025 ist das der 31.12.2026. Danach können Sie Nachforderungen in der Regel nicht mehr geltend machen.
06
Rechnen Sie auch die Heizkosten ab?
Ja, die Heizkostenabrechnung wird getrennt beauftragt und mit ebenfalls 65 € je Einheit berechnet. Voraussetzung sind vorhandene Wärmemengenzähler bzw. dokumentierte Verbrauchsdaten.
07
Ich vermiete eine Eigentumswohnung in Hannover. Ist das möglich?
Ja. Aus der Hausgeld- bzw. WEG-Abrechnung Ihrer Verwaltung erstellen wir die Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter. Die nicht umlagefähigen Anteile wie Verwaltung und Rücklage trennen wir dabei heraus.
01
Erstellen Sie auch Nebenkostenabrechnungen für Vermieter in Hannover?
Ja. Nebenkosten und Betriebskosten meinen dasselbe. Wir erstellen die Abrechnung für Vermieter in Hannover und der Region Hannover, für Wohnungen und Häuser, und bearbeiten Aufträge auch aus ganz Deutschland.
02
Muss ich für die Abrechnung persönlich vorbeikommen?
Nein. Sie reichen Ihre Unterlagen digital ein und erhalten die fertige Abrechnung als PDF. Für Rückfragen sind wir telefonisch und per E-Mail erreichbar.
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Was kostet die Betriebskostenabrechnung?
65 € je Einheit bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
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