Abrechnungsservice

Betriebskosten­abrechnung für Vermieter in Hannover und der Region

Wir erstellen Ihre Betriebskosten- bzw. Nebenkostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung und § 556 BGB. Aus Seelze für Vermieter in Hannover, Langenhagen, Garbsen, Laatzen und der gesamten Region.

65 € je Einheit* bei ordentlicher, digitaler Einreichung der Unterlagen. Aufpreis für Papierunterlagen/ungeordnete Unterlagen.

Abrechnungsservice für Vermieter in der Region Hannover

Kasalowsky Immobilien sitzt in Seelze, direkt vor den Toren Hannovers. Wir übernehmen die jährliche Betriebskostenabrechnung für private Vermieter und Hausverwaltungen: von der Erfassung der Kostenbelege über die Verteilung auf die Mieter bis zur fertigen Abrechnung, die Sie an Ihre Mieter weitergeben. Das Ganze läuft digital, Sie müssen dafür weder Ordner transportieren noch Termine vereinbaren.

Typische Kostenpositionen in Hannover

Welche Kosten Sie umlegen dürfen, regelt § 2 der Betriebskostenverordnung. Bei Mietobjekten in Hannover und Umgebung kommen in der Praxis vor allem diese Positionen vor: Grundsteuer, Wasserversorgung und Entwässerung, Müllabfuhr (Abfallgebühren), Straßenreinigung, Gebäudeversicherungen, Hausmeister, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Hausreinigung, Schornsteinfeger sowie bei Gebäuden mit Aufzug die Aufzugskosten. Ob eine Position umlagefähig ist, hängt außerdem davon ab, ob sie im Mietvertrag vereinbart wurde. Wir prüfen das für Sie.

So läuft die Abrechnung ab

Sie laden Mietvertrag, Kostenbelege, Vorauszahlungen und Wohnflächen digital hoch. Wir verteilen die Kosten nach dem vereinbarten Schlüssel, zum Beispiel nach Wohnfläche, Personen oder Verbrauch, und berücksichtigen dabei Ein- und Auszüge im Abrechnungszeitraum. Als Ergebnis erhalten Sie für jede Einheit eine Abrechnung als PDF.

Fristen im Überblick

12 MonateZeit für den Vermieter, die Abrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Für 2025 endet die Frist am 31.12.2026.
12 MonateZeit für den Mieter, nach Erhalt der Abrechnung Einwendungen zu erheben.

Weitere Abrechnungen für Ihr Objekt

Zur Betriebskostenabrechnung gehört bei vielen Objekten auch die Heizkostenabrechnung. Wenn Sie eine vermietete Eigentumswohnung besitzen, finden Sie die passende Leistung unter Betriebskostenabrechnung für Eigentumswohnungen. Verwalten Sie mehrere Objekte, hilft Ihnen unser Abrechnungsservice für Hausverwaltungen.

Häufige Fragen

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Reichen Sie Mietvertrag und Kostenbelege digital ein, wir kümmern uns um den Rest.