Abrechnungsservice

Betriebskostenabrechnung für vermietete Eigentumswohnungen

Aus Ihrer Hausgeld- bzw. WEG-Abrechnung erstellen wir die korrekte Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter.

65 € je Einheit* bei ordentlicher, digitaler Einreichung der Unterlagen. Aufpreis für Papierunterlagen/ungeordnete Unterlagen.

Das Problem: Hausgeldabrechnung ≠ Mieterabrechnung

Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung erhalten Sie von Ihrer WEG-Verwaltung eine Hausgeld- bzw. Jahresabrechnung. Nicht alle darin enthaltenen Positionen dürfen jedoch automatisch auf den Mieter umgelegt werden — Instandhaltungsrücklagen oder Verwalterkosten zum Beispiel nicht. Wir filtern die umlagefähigen Positionen heraus und erstellen daraus die korrekte Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter.

Für wen geeignet

Für Eigentümer einzelner vermieteter Eigentumswohnungen, die von ihrer Hausverwaltung eine Hausgeld- oder WEG-Jahresabrechnung erhalten und daraus eine Betriebskostenabrechnung für ihren Mieter benötigen.

Fristen im Überblick

12 MonateZeit für den Vermieter, die Abrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen (§ 556 Abs. 3 BGB).
12 MonateZeit für den Mieter, nach Erhalt der Abrechnung Einwendungen zu erheben.

Häufige Fragen

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Laden Sie Ihre Hausgeldabrechnung digital hoch — wir kümmern uns um den Rest.