Das Problem: Hausgeldabrechnung ≠ Mieterabrechnung
Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung erhalten Sie von Ihrer WEG-Verwaltung eine Hausgeld- bzw. Jahresabrechnung. Nicht alle darin enthaltenen Positionen dürfen jedoch automatisch auf den Mieter umgelegt werden — Instandhaltungsrücklagen oder Verwalterkosten zum Beispiel nicht. Wir filtern die umlagefähigen Positionen heraus und erstellen daraus die korrekte Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter.
Für wen geeignet
Für Eigentümer einzelner vermieteter Eigentumswohnungen, die von ihrer Hausverwaltung eine Hausgeld- oder WEG-Jahresabrechnung erhalten und daraus eine Betriebskostenabrechnung für ihren Mieter benötigen.
Fristen im Überblick
12 MonateZeit für den Vermieter, die Abrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen (§ 556 Abs. 3 BGB).
12 MonateZeit für den Mieter, nach Erhalt der Abrechnung Einwendungen zu erheben.
Häufige Fragen
05
Kann auch die Heizkostenabrechnung mit integriert werden?
Ja. Heiz- und Betriebskostenabrechnung werden getrennt beauftragt und jeweils 65 € je Einheit berechnet, lassen sich aber problemlos kombinieren.
06
Was kostet die Abrechnung für eine einzelne Eigentumswohnung?
65 € je Einheit — unabhängig davon, ob es sich um ein ganzes Mehrfamilienhaus oder eine einzelne vermietete Eigentumswohnung handelt.
07
Fallen zusätzliche Kosten an?
Der Preis von 65 € je Einheit gilt bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
01
Ist die Hausgeldabrechnung dasselbe wie die Betriebskostenabrechnung für den Mieter?
Nein. Die Hausgeld- bzw. WEG-Jahresabrechnung enthält auch Positionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen (z. B. Instandhaltungsrücklage, Verwaltervergütung). Wir übernehmen daraus nur die tatsächlich umlagefähigen Positionen.
02
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die aktuelle Hausgeld- bzw. Jahresabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung sowie die üblichen Angaben zu Mietvertrag, Wohnfläche und geleisteten Vorauszahlungen. Die vollständige Checkliste finden Sie unter „Benötigte Unterlagen ansehen“.
03
Was ist der Miteigentumsanteil (MEA) und brauche ich den?
Der Miteigentumsanteil ist der in der Teilungserklärung festgelegte Anteil Ihrer Einheit am Gemeinschaftseigentum. Er wird nur benötigt, falls Ihre Wohnung in der Hausgeldabrechnung nicht eindeutig zuordenbar ist — meist reicht die Positionsbezeichnung der Abrechnung aus.
04
Bekomme ich die Grundsteuer über die Hausgeldabrechnung oder separat?
Das hängt vom Finanzamt ab: Viele Finanzämter stellen die Grundsteuer inzwischen je Sondereigentumseinheit einzeln zu, statt sie über die WEG-Abrechnung umzulegen. Falls Sie einen eigenen Grundsteuerbescheid erhalten, reichen Sie diesen bitte zusätzlich zur Hausgeldabrechnung ein — sonst fehlt uns diese Position.
05
Kann auch die Heizkostenabrechnung mit integriert werden?
Ja. Heiz- und Betriebskostenabrechnung werden getrennt beauftragt und jeweils 65 € je Einheit berechnet, lassen sich aber problemlos kombinieren.
06
Was kostet die Abrechnung für eine einzelne Eigentumswohnung?
65 € je Einheit — unabhängig davon, ob es sich um ein ganzes Mehrfamilienhaus oder eine einzelne vermietete Eigentumswohnung handelt.
07
Fallen zusätzliche Kosten an?
Der Preis von 65 € je Einheit gilt bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
01
Ist die Hausgeldabrechnung dasselbe wie die Betriebskostenabrechnung für den Mieter?
Nein. Die Hausgeld- bzw. WEG-Jahresabrechnung enthält auch Positionen, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen (z. B. Instandhaltungsrücklage, Verwaltervergütung). Wir übernehmen daraus nur die tatsächlich umlagefähigen Positionen.
02
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die aktuelle Hausgeld- bzw. Jahresabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung sowie die üblichen Angaben zu Mietvertrag, Wohnfläche und geleisteten Vorauszahlungen. Die vollständige Checkliste finden Sie unter „Benötigte Unterlagen ansehen“.
03
Was ist der Miteigentumsanteil (MEA) und brauche ich den?
Der Miteigentumsanteil ist der in der Teilungserklärung festgelegte Anteil Ihrer Einheit am Gemeinschaftseigentum. Er wird nur benötigt, falls Ihre Wohnung in der Hausgeldabrechnung nicht eindeutig zuordenbar ist — meist reicht die Positionsbezeichnung der Abrechnung aus.
Bereit?
Jetzt Betriebskostenabrechnung beauftragen
Laden Sie Ihre Hausgeldabrechnung digital hoch — wir kümmern uns um den Rest.