Abrechnungsservice

Betriebskostenabrechnung für Gewerbe und gemischt genutzte Gebäude

Individuell geprüft nach Ihrem Mietvertrag — für reine Gewerbeobjekte ebenso wie für gemischt genutzte Gebäude.

65 € je Einheit* bei ordentlicher, digitaler Einreichung der Unterlagen. Aufpreis für Papierunterlagen/ungeordnete Unterlagen.

Was ist bei Gewerbe anders?

Anders als bei Wohnraum gilt bei Gewerbemietverträgen die Betriebskostenverordnung nicht zwingend — entscheidend ist die konkrete Vereinbarung im Mietvertrag. Wir prüfen deshalb jede Gewerbe- bzw. Mischobjekt-Abrechnung individuell anhand Ihres Mietvertrags, statt eine pauschale Vorlage anzuwenden.

Für wen geeignet

Für Vermieter von Ladenlokalen, Büros und sonstigen Gewerbeflächen sowie für gemischt genutzte Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Kosten werden verursachergerecht nach Nutzungsart und Mietvertrag verteilt.

Fristen im Überblick

Anders als bei Wohnraum gibt es für Gewerbemietverträge keine gesetzliche 12-Monats-Frist nach § 556 BGB. Maßgeblich ist die im Mietvertrag vereinbarte Frist — fehlt eine Regelung, gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Wir prüfen die für Ihr Objekt geltende Frist anhand des Mietvertrags.

Häufige Fragen

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