Anders als bei Wohnraum gilt bei Gewerbemietverträgen die Betriebskostenverordnung nicht zwingend — entscheidend ist die konkrete Vereinbarung im Mietvertrag. Wir prüfen deshalb jede Gewerbe- bzw. Mischobjekt-Abrechnung individuell anhand Ihres Mietvertrags, statt eine pauschale Vorlage anzuwenden.
Für wen geeignet
Für Vermieter von Ladenlokalen, Büros und sonstigen Gewerbeflächen sowie für gemischt genutzte Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Kosten werden verursachergerecht nach Nutzungsart und Mietvertrag verteilt.
Fristen im Überblick
Anders als bei Wohnraum gibt es für Gewerbemietverträge keine gesetzliche 12-Monats-Frist nach § 556 BGB. Maßgeblich ist die im Mietvertrag vereinbarte Frist — fehlt eine Regelung, gilt die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Wir prüfen die für Ihr Objekt geltende Frist anhand des Mietvertrags.
Häufige Fragen
07
Welche Kosten fallen bei Gewerbe zusätzlich zur normalen Betriebskostenliste an?
Anders als bei Wohnraum können bei Gewerbe zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale, eine Centerumlage bzw. ein Werbegemeinschaftsbeitrag (bei Objekten in Einkaufs- oder Fachmarktzentren) sowie unter Umständen Instandhaltungskosten am Gebäude selbst umlagefähig sein — jeweils nur, wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart.
08
Muss ich Umsatzsteuer auf die Nebenkosten berücksichtigen?
Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung (Option nach § 9 UStG) sind auch die weiterberechneten Nebenkosten umsatzsteuerpflichtig. Bitte teilen Sie uns mit, ob zur Umsatzsteuer optiert wurde und ob im Mietvertrag Netto- oder Bruttobeträge vereinbart sind — wir berücksichtigen das in der Abrechnung.
09
Fallen zusätzliche Kosten an?
Der Preis von 65 € je Einheit gilt bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
01
Was ist bei Betriebskosten für Gewerbeflächen anders als bei Wohnraum?
Bei Gewerbemietverträgen gilt die Betriebskostenverordnung nicht zwingend — maßgeblich ist, was im Mietvertrag konkret vereinbart wurde. Wir prüfen die Kostenpositionen daher anhand Ihres individuellen Mietvertrags statt einer pauschalen Vorlage.
02
Könnt ihr auch gemischt genutzte Gebäude abrechnen?
Ja. Bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten verteilen wir die Kosten verursachergerecht getrennt nach Nutzungsart, soweit die Kostenbelege dies zulassen.
03
Welcher Verteilerschlüssel wird bei Gewerbe verwendet?
In der Regel nach Fläche oder nach dem im Mietvertrag festgelegten Schlüssel. Bei Bedarf können einzelne Kostenarten (z. B. Wasser bei separatem Zähler) auch nach Verbrauch abgerechnet werden.
04
Was kostet die Abrechnung für ein Gewerbeobjekt?
Wie bei Wohnraum 65 € je Einheit. Bei größeren oder komplexeren Objekten sprechen Sie uns gerne vorab an.
05
Kann die Heizkostenabrechnung mit integriert werden?
Ja, sofern Wärmemengenzähler bzw. dokumentierte Verbrauchsdaten für die Gewerbeeinheiten vorliegen — wird getrennt beauftragt und 65 € je Einheit berechnet.
06
Welche Kosten werden bei Gewerbe häufig einzeln statt gepoolt abgerechnet?
Grundsteuer und Versicherungen werden bei Gewerbe oft separat ausgewiesen statt in einer Sammelposition — bitte reichen Sie diese getrennt ein. Details dazu finden Sie in der Unterlagen-Checkliste.
07
Welche Kosten fallen bei Gewerbe zusätzlich zur normalen Betriebskostenliste an?
Anders als bei Wohnraum können bei Gewerbe zusätzlich eine Verwaltungskostenpauschale, eine Centerumlage bzw. ein Werbegemeinschaftsbeitrag (bei Objekten in Einkaufs- oder Fachmarktzentren) sowie unter Umständen Instandhaltungskosten am Gebäude selbst umlagefähig sein — jeweils nur, wenn im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart.
08
Muss ich Umsatzsteuer auf die Nebenkosten berücksichtigen?
Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung (Option nach § 9 UStG) sind auch die weiterberechneten Nebenkosten umsatzsteuerpflichtig. Bitte teilen Sie uns mit, ob zur Umsatzsteuer optiert wurde und ob im Mietvertrag Netto- oder Bruttobeträge vereinbart sind — wir berücksichtigen das in der Abrechnung.
09
Fallen zusätzliche Kosten an?
Der Preis von 65 € je Einheit gilt bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
01
Was ist bei Betriebskosten für Gewerbeflächen anders als bei Wohnraum?
Bei Gewerbemietverträgen gilt die Betriebskostenverordnung nicht zwingend — maßgeblich ist, was im Mietvertrag konkret vereinbart wurde. Wir prüfen die Kostenpositionen daher anhand Ihres individuellen Mietvertrags statt einer pauschalen Vorlage.
02
Könnt ihr auch gemischt genutzte Gebäude abrechnen?
Ja. Bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeeinheiten verteilen wir die Kosten verursachergerecht getrennt nach Nutzungsart, soweit die Kostenbelege dies zulassen.
03
Welcher Verteilerschlüssel wird bei Gewerbe verwendet?
In der Regel nach Fläche oder nach dem im Mietvertrag festgelegten Schlüssel. Bei Bedarf können einzelne Kostenarten (z. B. Wasser bei separatem Zähler) auch nach Verbrauch abgerechnet werden.
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