Basierend auf dem energetischen Zustand Ihres Gebäudes — zertifiziert und GEG-konform über unseren Kooperationspartner. Aktuell bieten wir den Bedarfsausweis nur für Objekte in Niedersachsen an.
Der Bedarfsausweis berechnet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand technischer Daten — Bauweise, Dämmung, Fenster und Heizungsanlage — unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Er gilt als aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, ist dafür aber aufwendiger zu erstellen.
Für wen geeignet
Verpflichtend für Gebäude mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten (ohne Sanierung auf Neubau-Niveau). Für alle anderen Wohngebäude kann alternativ auch ein Verbrauchsausweis ausreichen.
Den Bedarfsausweis bieten wir aktuell nur für Objekte in Niedersachsen an. Für Objekte außerhalb Niedersachsens nutzen Sie bitte den Verbrauchsausweis, sofern zulässig, oder sprechen Sie uns direkt an.
Benötigte Unterlagen
Für die Erstellung des Bedarfsausweises benötigen wir bzw. unser Partner folgende Angaben und Unterlagen:
Allgemeine Gebäudedaten: Anschrift, Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Nutzung.
Bauunterlagen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibung sowie vorhandene Flächen- und Maßangaben.
Gebäudegeometrie: Maße und Flächen der wärmeübertragenden Gebäudehülle; fehlende Angaben müssen nachvollziehbar aufgenommen bzw. ermittelt werden.
Bauteilaufbauten: Außenwände, Dach bzw. oberste Geschossdecke, Kellerdecke/Bodenplatte einschließlich vorhandener Dämmung.
Fenster und Außentüren: Abmessungen, Bauart, Alter/Baujahr und Verglasung.
Heizungsanlage: Wärmeerzeuger, Energieträger, Baujahr und technische Daten sowie Angaben zu Wärmeverteilung, Pumpen und Regelung.
Warmwasser: Erzeugung, Speicher und Verteilung; ggf. Zirkulation.
Lüftung/Kühlung: technische Daten vorhandener Lüftungs- oder Klimaanlagen.
Sanierungsnachweise: Rechnungen, Fachunternehmerunterlagen oder andere Nachweise über energetische Verbesserungen, soweit vorhanden.
Preis auf Anfrage
Ihre Vorteile
✓
Digital unterschreiben
Kein Ausdrucken, kein Scannen — direkt am Bildschirm.
✓
Persönlich betreut
Unser Energieberater-Partner meldet sich bei Ihnen.
✓
Zertifiziert
GEG-konformer Bedarfsausweis für Ihr Objekt.
☎
Persönlich für Sie da
Ihr Ansprechpartner: Kay Kasalowsky — die Erstellung erfolgt über unseren Energieberater-Partner.
Alle Angaben werden 1:1 in den Antrag übernommen, den Sie unten direkt unterschreiben.
Häufige Fragen
05
Unterschied zum Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis rechnet mit dem energetischen Zustand des Gebäudes, unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Der Verbrauchsausweis nutzt dagegen die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Für viele Gebäude ist beides möglich; für ältere kleine Gebäude ist der Bedarfsausweis Pflicht.
06
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss er erneuert werden, insbesondere nach einer Sanierung.
07
Was kostet ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis ist wegen der technischen Berechnung aufwendiger als der Verbrauchsausweis. Den genauen Preis für Ihr Gebäude nennt Ihnen unser Energieberater-Partner nach kurzer Rücksprache.
01
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis (auch Energiebedarfsausweis) berechnet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand technischer Daten wie Bauweise, Dämmung, Fenster und Heizungsanlage — unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten.
02
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten, sofern diese nicht auf das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben — ein Verbrauchsausweis reicht dort nicht aus.
03
Muss ich das Formular ausdrucken?
Nein. Sie füllen den Antrag direkt online aus und unterschreiben mit Maus, Finger oder Stift am Bildschirm — auf Computer, Tablet oder Handy.
04
Welche Unterlagen werden zusätzlich benötigt?
Idealerweise Baupläne bzw. Angaben zu Dämmung, Fenstern und Heizungsanlage. Nach Ihrem Antrag meldet sich unser Energieberater-Partner bei Ihnen und klärt, welche Unterlagen konkret hilfreich sind.
05
Unterschied zum Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis rechnet mit dem energetischen Zustand des Gebäudes, unabhängig vom Heizverhalten der Bewohner. Der Verbrauchsausweis nutzt dagegen die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Für viele Gebäude ist beides möglich; für ältere kleine Gebäude ist der Bedarfsausweis Pflicht.
06
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss er erneuert werden, insbesondere nach einer Sanierung.
07
Was kostet ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis ist wegen der technischen Berechnung aufwendiger als der Verbrauchsausweis. Den genauen Preis für Ihr Gebäude nennt Ihnen unser Energieberater-Partner nach kurzer Rücksprache.
01
Was ist ein Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis (auch Energiebedarfsausweis) berechnet die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand technischer Daten wie Bauweise, Dämmung, Fenster und Heizungsanlage — unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten.
02
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten, sofern diese nicht auf das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 saniert wurden, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben — ein Verbrauchsausweis reicht dort nicht aus.
03
Muss ich das Formular ausdrucken?
Nein. Sie füllen den Antrag direkt online aus und unterschreiben mit Maus, Finger oder Stift am Bildschirm — auf Computer, Tablet oder Handy.