Muss im Mietangebot bereits eine Kaution genannt werden?
Nicht zwingend, aber sinnvoll. Wird die Kaution schon im Mietangebot genannt, weiß der Mietinteressent frühzeitig, mit welcher zusätzlichen Belastung beim Einzug zu rechnen ist. Gesetzlich zulässig sind bis zu drei Kaltmieten (§ 551 BGB).
