Die Heizkostenabrechnung rechnet die Kosten für Heizung und Warmwasser verbrauchsabhängig ab. Grundlage sind erfasste Verbrauchswerte über Wärmemengenzähler. Ohne belastbare Verbrauchsdaten lässt sich der Verbrauchsanteil nicht korrekt ermitteln. Deshalb erstellen wir Heizkostenabrechnungen ausschließlich auf Basis vorhandener Wärmemengenzähler.
Welche Heizsysteme unterstützen wir?
Gas- und Fernwärmeheizungen sowie Ölheizungen (inklusive Mischpreisberechnung bei mehreren Tankfüllungen). Entscheidend ist, dass Wärmemengenzähler bzw. dokumentierte Verbrauchsdaten für den Abrechnungszeitraum vorliegen.
Fristen im Überblick
12 MonateZeit für den Vermieter, die Abrechnung nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen (§ 556 Abs. 3 BGB).
12 MonateZeit für den Mieter, nach Erhalt der Abrechnung Einwendungen zu erheben.
Häufige Fragen
06
Kann die Betriebskostenabrechnung mit integriert werden?
Ja. Heiz- und Betriebskostenabrechnung werden getrennt beauftragt und jeweils 65 € je Einheit berechnet, lassen sich aber problemlos kombinieren. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Betriebskostenabrechnung.
07
Welche Frist gilt für die Heizkostenabrechnung?
Wie bei der Betriebskostenabrechnung gilt eine Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Auch die 12-monatige Einwendungsfrist des Mieters nach Zugang gilt entsprechend.
08
Fallen zusätzliche Kosten an?
Der Preis von 65 € je Einheit gilt bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
01
Was ist eine Heizkostenabrechnung?
Die Heizkostenabrechnung erfasst die Kosten für Heizung und, sofern vorhanden, Warmwasser getrennt von den übrigen Betriebskosten. Sie zeigt die Gesamtkosten im Abrechnungszeitraum und den Anteil, der auf die jeweilige Wohnung entfällt.
02
Wie werden die Kosten verteilt?
Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach erfasstem Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Wohn- bzw. Nutzfläche. Standardmäßig rechnen wir mit 70 % Verbrauch / 30 % Fläche (70/30-Regel); bei Warmwasser mit 50 % / 50 %. Beides ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens anpassbar.
03
Welche Heizsysteme werden unterstützt?
Wir erstellen Heizkostenabrechnungen für Gas-, Fernwärme- und Ölheizungen sowie weitere zentrale Heizsysteme, sofern Wärmemengenzähler bzw. dokumentierte Verbrauchsdaten vorliegen.
04
Ist eine Heizkostenabrechnung ohne Wärmemengenzähler möglich?
Nein. Wir erstellen Heizkostenabrechnungen ausschließlich auf Basis vorhandener Wärmemengenzähler und dokumentierter Verbrauchsdaten. Ohne diese Werte ist keine rechtskonforme, verbrauchsabhängige Abrechnung möglich.
05
Wird die CO₂-Kostenaufteilung berücksichtigt?
Ja. Die Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter nach dem CO2-Kostenaufteilungsgesetz ist in unserer Heizkostenabrechnung bereits integriert.
06
Kann die Betriebskostenabrechnung mit integriert werden?
Ja. Heiz- und Betriebskostenabrechnung werden getrennt beauftragt und jeweils 65 € je Einheit berechnet, lassen sich aber problemlos kombinieren. Details dazu finden Sie auf der Seite zur Betriebskostenabrechnung.
07
Welche Frist gilt für die Heizkostenabrechnung?
Wie bei der Betriebskostenabrechnung gilt eine Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Auch die 12-monatige Einwendungsfrist des Mieters nach Zugang gilt entsprechend.
08
Fallen zusätzliche Kosten an?
Der Preis von 65 € je Einheit gilt bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
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Was ist eine Heizkostenabrechnung?
Die Heizkostenabrechnung erfasst die Kosten für Heizung und, sofern vorhanden, Warmwasser getrennt von den übrigen Betriebskosten. Sie zeigt die Gesamtkosten im Abrechnungszeitraum und den Anteil, der auf die jeweilige Wohnung entfällt.
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Wie werden die Kosten verteilt?
Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten nach erfasstem Verbrauch verteilt werden, der Rest nach Wohn- bzw. Nutzfläche. Standardmäßig rechnen wir mit 70 % Verbrauch / 30 % Fläche (70/30-Regel); bei Warmwasser mit 50 % / 50 %. Beides ist innerhalb des gesetzlichen Rahmens anpassbar.
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Welche Heizsysteme werden unterstützt?
Wir erstellen Heizkostenabrechnungen für Gas-, Fernwärme- und Ölheizungen sowie weitere zentrale Heizsysteme, sofern Wärmemengenzähler bzw. dokumentierte Verbrauchsdaten vorliegen.
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