Darf ich eine Kopie meiner ausgefüllten Selbstauskunft verlangen?
Ja. Nach Art. 15 DSGVO haben Mietinteressenten ein umfassendes Auskunftsrecht und können jederzeit erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind. Dieses Recht umfasst nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO auch den Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Daten.
