Abrechnungsservice

Hausgeldabrechnung für WEGs & Hausverwaltungen erstellen lassen

Die vollständige Jahresabrechnung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft — inklusive Verwaltungsgebühren und Instandhaltungsrücklage, nicht nur der auf Mieter umlagefähigen Positionen.

65 € je Einheit* bei ordentlicher, digitaler Einreichung der Unterlagen. Aufpreis für Papierunterlagen/ungeordnete Unterlagen.

Was ist eine Hausgeldabrechnung?

Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber ihren Eigentümern. Sie stellt sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft im Wirtschaftsjahr dar — von den laufenden Betriebskosten über die Verwaltervergütung bis zur Instandhaltungsrücklage — und weist den Anteil jedes Eigentümers nach Miteigentumsanteilen aus.

Was ist der Unterschied zur Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung, die wir für vermietete Wohnungen erstellen, enthält ausschließlich die auf den Mieter umlagefähigen Kosten. Die Hausgeldabrechnung geht darüber hinaus: Sie umfasst zusätzlich die nicht umlagefähigen Positionen wie Verwaltungsgebühren, Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage und Sonderumlagen — sie richtet sich an die Eigentümer der WEG, nicht an die Mieter.

Für wen geeignet

Für Hausverwaltungen und selbstverwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine korrekte, nachvollziehbare Hausgeldabrechnung für ihre Eigentümer benötigen. Für die reine Betriebskostenabrechnung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung gibt es unsere eigene Seite dazu.

Fristen im Überblick

Nach § 28 Abs. 2 WEG muss der Verwalter jährlich eine Abrechnung erstellen. Anders als im Mietrecht gibt es dafür keine feste bundesweite Frist wie die 12-Monats-Regel des § 556 BGB — üblich und empfohlen ist eine zeitnahe Erstellung nach Ende des Wirtschaftsjahres, damit die Eigentümerversammlung rechtzeitig über die Abrechnung beschließen kann.

Häufige Fragen

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