Hausgeldabrechnung für WEGs & Hausverwaltungen erstellen lassen
Die vollständige Jahresabrechnung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft — inklusive Verwaltungsgebühren und Instandhaltungsrücklage, nicht nur der auf Mieter umlagefähigen Positionen.
65 € je Einheit* bei ordentlicher, digitaler Einreichung der Unterlagen. Aufpreis für Papierunterlagen/ungeordnete Unterlagen.
Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber ihren Eigentümern. Sie stellt sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft im Wirtschaftsjahr dar — von den laufenden Betriebskosten über die Verwaltervergütung bis zur Instandhaltungsrücklage — und weist den Anteil jedes Eigentümers nach Miteigentumsanteilen aus.
Was ist der Unterschied zur Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung, die wir für vermietete Wohnungen erstellen, enthält ausschließlich die auf den Mieter umlagefähigen Kosten. Die Hausgeldabrechnung geht darüber hinaus: Sie umfasst zusätzlich die nicht umlagefähigen Positionen wie Verwaltungsgebühren, Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage und Sonderumlagen — sie richtet sich an die Eigentümer der WEG, nicht an die Mieter.
Für wen geeignet
Für Hausverwaltungen und selbstverwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine korrekte, nachvollziehbare Hausgeldabrechnung für ihre Eigentümer benötigen. Für die reine Betriebskostenabrechnung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung gibt es unsere eigene Seite dazu.
Fristen im Überblick
Nach § 28 Abs. 2 WEG muss der Verwalter jährlich eine Abrechnung erstellen. Anders als im Mietrecht gibt es dafür keine feste bundesweite Frist wie die 12-Monats-Regel des § 556 BGB — üblich und empfohlen ist eine zeitnahe Erstellung nach Ende des Wirtschaftsjahres, damit die Eigentümerversammlung rechtzeitig über die Abrechnung beschließen kann.
Häufige Fragen
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Ist eine wiederkehrende, jährliche Beauftragung möglich?
Ja, gerne auch wiederkehrend für dieselbe WEG oder denselben Bestand. Sprechen Sie uns einfach an.
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Wie werden meine Unterlagen behandelt?
Alle eingereichten Unterlagen und Kontoauszüge werden ausschließlich zur Erstellung der Abrechnung verwendet und vertraulich behandelt.
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Fallen zusätzliche Kosten an?
Der Preis von 65 € je Einheit gilt bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
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Was ist eine Hausgeldabrechnung?
Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegenüber ihren Eigentümern. Sie stellt alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft dar und weist den Anteil jedes Eigentümers nach Miteigentumsanteilen aus.
02
Was ist der Unterschied zur Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung enthält nur die auf den Mieter umlagefähigen Kosten. Die Hausgeldabrechnung umfasst zusätzlich nicht umlagefähige Positionen wie Verwaltungsgebühren und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage — sie richtet sich an die Eigentümer, nicht an die Mieter.
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Für wen ist dieser Service gedacht?
Für Hausverwaltungen und selbstverwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine korrekte, nachvollziehbare Hausgeldabrechnung für ihre Eigentümer benötigen.
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Was kostet die Hausgeldabrechnung?
65 € je Einheit. Bei größeren oder komplexeren Wohnungseigentümergemeinschaften sprechen Sie uns gerne vorab an.
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Ist die Hausgeldabrechnung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Nach § 28 Abs. 2 WEG muss der Verwalter jährlich eine Abrechnung erstellen. Anders als im Mietrecht gibt es dafür keine feste bundesweite Frist — üblich ist eine zeitnahe Erstellung nach Ende des Wirtschaftsjahres.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Alle Unterlagen wie bei der Betriebskostenabrechnung (Abrechnungszeitraum, Gebäudedaten, Vorauszahlungen, Kostenbelege) sowie zusätzlich WEG-spezifische Unterlagen wie Verwaltervertrag, Kontoauszüge des Gemeinschaftskontos und den Stand der Instandhaltungsrücklage — die vollständige Checkliste finden Sie unter „Benötigte Unterlagen“.
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Was gehört zur Instandhaltungsrücklage in der Abrechnung?
Die Zuführungen und Entnahmen der Instandhaltungsrücklage im Abrechnungszeitraum sowie der Rücklagenstand zu Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres. Diese Position ist nicht auf Mieter umlagefähig.
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Wie werden Verwaltungsgebühren berücksichtigt?
Die im Verwaltervertrag vereinbarte Verwaltervergütung wird als eigene, nicht umlagefähige Position in der Hausgeldabrechnung ausgewiesen.
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Was passiert mit Sonderumlagen?
Beschlossene und im Abrechnungszeitraum gezahlte Sonderumlagen werden als eigene Position in der Abrechnung ausgewiesen, getrennt vom laufenden Hausgeld.
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Wonach werden die Kosten auf die Eigentümer verteilt?
In der Regel nach den Miteigentumsanteilen (MEA) laut Teilungserklärung. Abweichende Verteilerschlüssel aus Beschlüssen der Eigentümerversammlung berücksichtigen wir, sofern sie uns vorliegen.
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Kann daraus auch die Betriebskostenabrechnung für Mieter erstellt werden?
Ja. Für vermietete Einheiten filtern wir aus der Hausgeldabrechnung die umlagefähigen Positionen heraus und erstellen daraus zusätzlich die Betriebskostenabrechnung für den jeweiligen Mieter.
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Kann die Heizkostenabrechnung mit integriert werden?
Ja, sofern Wärmemengenzähler bzw. dokumentierte Verbrauchsdaten vorliegen. Sie wird getrennt beauftragt und 65 € je Einheit berechnet.
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Wie reiche ich Unterlagen für mehrere Objekte oder WEGs ein?
Über unseren digitalen Upload-Bereich legen Sie je Objekt eine eigene Zuordnung an und laden die passenden Unterlagen hoch — auch für mehrere WEGs im Bestand.
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Ist eine wiederkehrende, jährliche Beauftragung möglich?
Ja, gerne auch wiederkehrend für dieselbe WEG oder denselben Bestand. Sprechen Sie uns einfach an.
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Wie werden meine Unterlagen behandelt?
Alle eingereichten Unterlagen und Kontoauszüge werden ausschließlich zur Erstellung der Abrechnung verwendet und vertraulich behandelt.
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Fallen zusätzliche Kosten an?
Der Preis von 65 € je Einheit gilt bei ordentlicher, digitaler Einreichung Ihrer Unterlagen. Für Papierunterlagen oder ungeordnete Unterlagen berechnen wir einen Aufpreis.
01
Was ist eine Hausgeldabrechnung?
Die Hausgeldabrechnung ist die jährliche Abrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegenüber ihren Eigentümern. Sie stellt alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft dar und weist den Anteil jedes Eigentümers nach Miteigentumsanteilen aus.
02
Was ist der Unterschied zur Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung enthält nur die auf den Mieter umlagefähigen Kosten. Die Hausgeldabrechnung umfasst zusätzlich nicht umlagefähige Positionen wie Verwaltungsgebühren und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage — sie richtet sich an die Eigentümer, nicht an die Mieter.
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Für wen ist dieser Service gedacht?
Für Hausverwaltungen und selbstverwaltete Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine korrekte, nachvollziehbare Hausgeldabrechnung für ihre Eigentümer benötigen.
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