Basierend auf Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre — zertifiziert und GEG-konform über unseren Kooperationspartner. Deutschlandweit verfügbar.
Der Verbrauchsausweis (auch Energieverbrauchsausweis) weist die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des tatsächlichen Verbrauchs der letzten drei Jahre aus — im Unterschied zum Bedarfsausweis, der auf einer technischen Berechnung basiert.
Für wen geeignet
Für die meisten Wohngebäude bei Vermietung oder Verkauf. Eine Ausnahme: Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten (ohne Sanierung auf Neubau-Niveau) ist stattdessen der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Benötigte Unterlagen
Für die Erstellung des Verbrauchsausweises benötigen wir bzw. unser Partner folgende Angaben und Unterlagen:
Gebäudedaten: Anschrift, Gebäudetyp, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten.
Flächen: Wohnfläche bzw. Angaben zur Ermittlung der Gebäudenutzfläche.
Verbrauchsdaten: Heizkostenabrechnungen, Energielieferanten-Abrechnungen oder geeignete Messdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate. Die jüngste Abrechnungsperiode muss enthalten sein; ihr Ende darf nicht mehr als 18 Monate zurückliegen.
Heizung und Warmwasser: Energieträger, Art der Anlage, Baujahr des Wärmeerzeugers bzw. der Übergabestation und Art der Warmwasserbereitung.
Leerstände: Angaben zu längeren Leerstandszeiträumen.
Modernisierungen: Informationen zu bereits ausgeführten energetischen Maßnahmen, soweit vorhanden.
Fotos / Datenerhebung: geeignete Unterlagen und Aufnahmen zur Plausibilitätsprüfung der bereitgestellten Gebäudedaten.
Preis auf Anfrage — fertig in 2–3 Werktagen
Ihre Vorteile
✓
Digital unterschreiben
Kein Ausdrucken, kein Scannen — direkt am Bildschirm.
✓
Persönlich betreut
Unser Energieberater-Partner meldet sich bei Ihnen.
✓
Zertifiziert
GEG-konformer Verbrauchsausweis für Ihr Objekt.
☎
Persönlich für Sie da
Ihr Ansprechpartner: Kay Kasalowsky — die Erstellung erfolgt über unseren Energieberater-Partner.
Alle Angaben werden 1:1 in den Antrag übernommen, den Sie unten direkt unterschreiben.
Häufige Fragen
05
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss er erneuert werden, insbesondere nach einer Sanierung.
06
Was kostet ein Verbrauchsausweis?
Der Preis richtet sich nach Ihrem Objekt — auf Anfrage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot über unseren Kooperationspartner, in der Regel fertig innerhalb von 2–3 Werktagen.
07
Was passiert ohne gültigen Energieausweis?
Bei Vermietung oder Verkauf ohne vorgelegten Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 10.000 € nach § 27 GEG.
01
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre — im Gegensatz zum Bedarfsausweis, der auf technischen Gebäudedaten beruht.
02
Wann kommt ein Verbrauchsausweis infrage?
Für die meisten Wohngebäude ist der Verbrauchsausweis zulässig. Eine Ausnahme gilt für Gebäude mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten (ohne Sanierung auf Neubau-Niveau) — dort ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
03
Muss ich das Formular ausdrucken?
Nein. Sie füllen den Antrag direkt online aus und unterschreiben mit Maus, Finger oder Stift am Bildschirm — auf Computer, Tablet oder Handy.
04
Welche Unterlagen werden zusätzlich benötigt?
Energie- bzw. Heizkostenabrechnungen für mindestens 36 zusammenhängende Monate, wobei die jüngste Abrechnungsperiode nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf. Nach Ihrem Antrag meldet sich unser Energieberater-Partner bei Ihnen und klärt, wie Sie diese am einfachsten nachreichen.
05
Wie lange ist der Ausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss er erneuert werden, insbesondere nach einer Sanierung.
06
Was kostet ein Verbrauchsausweis?
Der Preis richtet sich nach Ihrem Objekt — auf Anfrage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot über unseren Kooperationspartner, in der Regel fertig innerhalb von 2–3 Werktagen.
07
Was passiert ohne gültigen Energieausweis?
Bei Vermietung oder Verkauf ohne vorgelegten Energieausweis drohen Bußgelder bis zu 10.000 € nach § 27 GEG.
01
Was ist ein Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre — im Gegensatz zum Bedarfsausweis, der auf technischen Gebäudedaten beruht.
02
Wann kommt ein Verbrauchsausweis infrage?
Für die meisten Wohngebäude ist der Verbrauchsausweis zulässig. Eine Ausnahme gilt für Gebäude mit Baujahr vor 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten (ohne Sanierung auf Neubau-Niveau) — dort ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
03
Muss ich das Formular ausdrucken?
Nein. Sie füllen den Antrag direkt online aus und unterschreiben mit Maus, Finger oder Stift am Bildschirm — auf Computer, Tablet oder Handy.
Bereit?
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Preis auf Anfrage, online ausfüllen und unterschreiben.